Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Donocik Handels und Leasing
GmbH
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen
der Donocik Handels und Leasing GmbH werden auf Grundlage
der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen
Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter
Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit
ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für
den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt
werden.
3. Von den vorgenannten
Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen
die nur in der schriftlichen Form gelten.
II. Lieferzeiten,
Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung
bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf
höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene
Hindernisse oder sonstige von der Donocik Handels und Leasing
GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen,
wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall,
dass sich die Donocik Handels und Leasing GmbH bei Eintritt
einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der
Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als
einem Monat sind die Donocik Handels und Leasing GmbH und
der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen
Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung
des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten
Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich
für den Kunden. Für den Rücktritt durch
den Kunden ist erforderlich, dass er der Donocik Handels
und Leasing GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist
von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt
hat.
3. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr ist die Donocik Handels und Leasing
GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport,
Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe
an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
die Donocik Handels und Leasing GmbH zusätzliche Leistungen,
z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
Der Verbrauchsgüterkauf ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
2. Durch die Übergabe
an das Transportunternehmen wird die Donocik Handels und
Leasing GmbH von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport
der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des
Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Donocik Handels
und Leasing GmbH unter Ausschluss der Haftung für
die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart in Relation
zur Qualität und Sicherheit der Dienstleistung bestimmt.
3. Gerät der Kunde
in Annahmeverzug, ist die Donocik Handels und Leasing GmbH
berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen,
wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung
wird die Donocik Handels und Leasing GmbH nur auf besondere
schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote
der Donocik Handels und Leasing GmbH sind freibleibend.
Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung
oder Lieferung durch die Donocik Handels und Leasing GmbH.
Der Kunde ist soweit nicht anders vereinbart 14
Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die Donocik Handels und
Leasing GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet
nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier
keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt
wird.
3. Sämtliche Preisangaben
beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile.
Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und
werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V. Widerrufsrecht
für Verbraucher
1. Dem Verbraucher
steht nach § 312d und § 355 BGB ein Widerrufsrecht
zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem
der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über
sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen
des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich
macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor
dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist
beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse
der Donocik Handels und Leasing GmbH bzw. Rücksendung
der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht
bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation
angefertigt werden, oder - Verträgen zur Lieferungen
von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, Akkumulatoren,
und Verbrauchsmaterialien sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt oder in Gebrauch genommen worden
sind.
2. Bei Bestellungen bis
zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen,
die einen Betrag von Euro 40 übersteigen, übernimmt
die Donocik Handels und Leasing GmbH die Transportkosten.
Der Verbraucher hat hierzu, für ihn günstigsten
Versandweg (z.B. Gelbe Post) zu verwenden. Der Kunde kann
alternativ die Deutsche Post / DHL mit einer unfreien Standard-Sendung
beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine
von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können
nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke
ab 15 kg veranlaßt die Donocik Handels und Leasing
GmbH die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung
der Ware kann bei der Donocik Handels und Leasing GmbH,
per Fax oder per eMail beantragt werden.
3. Der Verbraucher hat für
eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten,
es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich
auf die Prüfung der Ware zurückzuführen
so etwa wie es in einem Laden üblich ist. Im Rahmen
der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer
Ingebrauchnahme empfehlen wir, die Entscheidung zum Widerruf
vor der vollen Nutzung zu treffen damit die Verschlechterung
der Ware nicht entsteht. (Prüfung der Ware wie es
in etwa in einem Laden möglich und üblich sei).
4. Hat der Verbraucher diesen
Vertrag durch ein Darlehen finanziert und erklärt
den Widerruf des finanzierten Vertrags, ist er auch an
den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere
anzunehmen, wenn die Donocik Handels und Leasing GmbH gleichzeitig
Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber des
Verbrauchers im Hinblick auf die Finanzierung einer Mitwirkung
der Donocik Handels und Leasing GmbH nützt. Wenn der
Donocik Handels und Leasing GmbH das Darlehen bei Wirksamwerden
des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen
ist, kann sich der Verbraucher wegen der Rückabwicklung
nicht nur an die Donocik Handels und Leasing GmbH, sondern
auch an Ihren Darlehensgeber halten.
VI. Gewährleistung,
Untersuchungspflichten
1. Die Donocik Handels und
Leasing GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden
Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit
von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von
Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel
sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung
schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen
nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
3. Nicht von der Gewährleistung
umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem
Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über
Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz
und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der
Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener
Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten (z.B. bei
Geräten mit Firmware oder sonstigen Software und flüchtigen
und nichtflüchtigen Speicher) bei Reparatur oder Fehler
der Ware die Durchführung regelmäßiger
Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige
Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ist für die Donocik Handels und Leasing GmbH die Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich, so beschränken sich die
Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.
Schlägt die Nachbesserung des selben Mangels zweimal
fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den
Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder
eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
und Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als
Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Donocik
Handels und Leasing GmbH eine Gewährleistung von einem
Jahr.
6. Um eine möglichst
rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung
der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines
und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt
werden.
7. Der Kunde sollte in diesem
Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß,
wenn möglich originalverpackt an die Donocik Handels
und Leasing GmbH zurückschicken. Für aufgrund
nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden
verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen
werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern
diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns
dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Donocik Handels
und Leasing GmbH behält sich eine Weiterberechnung
von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen
vor.
9. Geräte, die nicht
von der Donocik Handels und Leasing GmbH bezogen wurden,
werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch
entstandenen Kosten zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb
der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Donocik Handels und
Leasing GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich
der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche
(z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche)
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an die Donocik Handels und Leasing GmbH ab.
3. Die im Eigentum der Donocik
Handels und Leasing GmbH stehende Vorbehaltsware ist im
kaufmännischen Geschäftsverkehr für die
Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl
und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese
Versicherung werden an die Donocik Handels und Leasing
GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die Donocik Handels und
Leasing GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr
das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts
auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber
dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht
werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung
oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Donocik Handels
und Leasing GmbH berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand
mit anderen, nicht im Eigentum der Donocik Handels und
Leasing GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder
vermischt, erwirbt die Donocik Handels und Leasing GmbH
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen
oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung
oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die
Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum
der Donocik Handels und Leasing GmbH hinzuweisen und diese
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen
kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen
Bankkonten der Donocik Handels und Leasing GmbH geleistet
werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich
erfüllungshalber angenommen werden. Die Donocik Handels
und Leasing GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als
Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines
der Donocik Handels und Leasing GmbH entstandenen höheren
Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt,
den Nachweis zu führen, daß der Donocik Handels
und Leasing GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
2. Gegenüber Ansprüchen
der Donocik Handels und Leasing GmbH kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen
Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht
des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher
Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Donocik Handels und
Leasing GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen
besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung
der Donocik Handels und Leasing GmbH ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Donocik Handels und Leasing
GmbH.
X. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
1. Für sämtliche
Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Donocik
Handels und Leasing GmbH bestehenden Vertragsverhältnis
ist Erfüllungsort der Sitz der Donocik Handels und
Leasing GmbH.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XI. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software
bzw. Literatur wird, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen
hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen
und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich
hingewiesen.
XII. Anwendbares
Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen
Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen
wird.
2. Die Donocik Handels und
Leasing GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen
Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten.
Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform.
Die Donocik Handels und Leasing GmbH ist dann berechtigt,
Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben
oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an
Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner
(z.B. Versandunternehmer ) weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des
Datenschutzes werden von der Donocik Handels und Leasing
GmbH beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
Adresse:
Donocik Handels und Leasing GmbH - Jägerweg 8 -85658 EGMATING
Geschäftsführer:
Jan Donocik
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